›
Quellen
Islam Web
Vertrauenswürdige Originalquelle
IslamWeb ist ein arabischsprachiges islamisches Wissens- und Fatwa-Portal mit einem umfangreichen Archiv zu Fragen der ʿAqīda, des Fiqh, der Gottesdienste und weiterer Bereiche des islamischen Lebens.
Verzinsliche Kredite zur Schuldentilgung oder für nicht notwendige Anschaffungen sind grundsätzlich verboten, solange keine echte Notlage vorliegt.
IslamWeb setzt für eine Ribā-Ausnahme eine sehr enge Notlage voraus: schwere Gefahr oder fehlende Mindestversorgung; die Ausnahme bleibt auf das notwendige Maß begrenzt.
IslamWeb stellt den Gelehrtenstreit zur Finanzierung des Pflicht-Ḥajj aus Zakāt dar, nennt die hanbalitische Erlaubnis und die von der Quelle bevorzugte Gegenauffassung.
IslamWeb bestätigt die Gültigkeit des Ḥajj, stellt aber klar, dass die fällige Zakāt einschließlich zakātpflichtiger Forderungen bestehen bleibt und nicht grundlos verzögert werden darf.
IslamWeb behandelt sämtliche Teilfragen der Quelle: Gültigkeit des Ḥajj trotz Schulden, Gläubigerrechte sowie die Wirkung eines Qazaʿ-Haarschnitts auf Ḥajj und ʿUmra.
IslamWeb listet die unverzichtbaren und ergänzenden Gebetsformeln auf und ordnet Basmala, Niyya-Aussprache, Duʿā nach Wuḍūʾ und Adhkar nach dem Gebet ein.
IslamWeb unterscheidet zwischen Sunna, entschuldigten Kleinigkeiten und verpflichtend zu waschenden Stellen und nennt für vergangene Fehler aus Unwissenheit eine anerkannte Auffassung ohne Wiederholung aller Gebete.
IslamWeb unterscheidet zwischen einer festen wasserundurchlässigen Schicht, die Wuḍūʾ und Gebet ungültig macht, und einer bloßen Farbe oder dünnen Spur ohne Barrierewirkung.
IslamWeb behandelt eine nicht wegen Janāba vorgenommene Ganzkörperwaschung ohne geordneten Wuḍūʾ und kommt für die vergangenen Gebete wegen einer anerkannten erleichternden Auffassung zur Nichtwiederholung.
IslamWeb nennt die vier aus Qurʾān 5:6 abgeleiteten Pflichten und stellt die Rechtsschulunterschiede zu Niyya, Basmala, Mund- und Nasenspülung, Reihenfolge und Kontinuität dar.
IslamWeb ordnet Pflichtfasten in Ramadan, Qaḍāʾ sowie anlassbezogene Pflichten wie Kaffāra, Gelübde und bestimmte Ḥajj-Fidya ein.
IslamWeb erläutert, dass das Verbot des Vorwegnehmens von Ramadan nicht für verpflichtendes Nachholfasten gilt und nennt die Folge eines unbegründeten Aufschubs bis zum nächsten Ramadan.
IslamWeb verbindet in dieser Fatwa zwei Fragen: die nächtliche Herzensabsicht für Ramadan und die unterschiedliche Wirkung verschluckten Schleims je nachdem, ob er den Mund erreicht hat.
IslamWeb beschränkt die Pflicht auf die Zeit nach der Annahme des Islam, erläutert Krankheit und dauerhafte Unfähigkeit und stellt den Gelehrtenstreit zum Tag des Übertritts dar.
IslamWeb beantwortet beide Fragen der Quelle: Fasten ohne Suḥūr ist gültig, und der Beginn der Qurʾān-Offenbarung wird dem Monat Ramadan zugeordnet.
IslamWeb erläutert die nächtliche Herzensabsicht, den Unterschied zwischen Mehrheits- und malikitischer Auffassung und warum bewusstes Ramadanfasten gewöhnlich bereits eine Niyya enthält.
IslamWeb erlaubt das Duʿā als allgemeines Bittgebet, lehnt aber seine unbelegte Festlegung als Morgen- und Abenddhikr ab und warnt zugleich vor unbegründetem Verdacht gegen andere.
IslamWeb nennt den Ursprung des überlieferten Schutz-Duʿā, die Einordnung durch Hadithgelehrte und erlaubt seine Verwendung morgens und abends gegen das Ränkespiel der Teufel.
IslamWeb ordnet tägliche Adhkar und Duʿā grundsätzlich als empfohlen ein, nennt zahlreiche Anlässe und weist darauf hin, dass einzelne Bittgebete Teil einer Pflicht sein können.
IslamWeb erlaubt Morgen- und Abendadhkar in verschiedenen Körperhaltungen und unterscheidet beim Erheben der Hände zwischen reinem Dhikr und eigentlichem Duʿā.