Fasten & Ramadan
Eine kranke Person nahm am zwanzigsten Tag des Ramadan den Islam an und konnte wegen ihrer Krankheit nicht fasten. Muss sie nur die letzten zehn Tage oder den gesamten Monat nachholen?
Die Person ist ab dem Zeitpunkt ihres Eintritts in den Islam zum Fasten der verbleibenden Ramadan-Tage verpflichtet. Ist die Krankheit vorübergehend, werden diese Tage nach der Genesung nachgeholt. Besteht eine dauerhafte Unfähigkeit zum Fasten, ist nach der Fatwa die dafür vorgesehene Speisung zu leisten.
Für die Tage vor der Annahme des Islam besteht keine Nachholpflicht. Hinsichtlich des Tages, an dem die Person Muslim wurde, nennt die Fatwa unterschiedliche Auffassungen: Nach der angeführten hanbalitischen Position soll sie sich für den Rest des Tages enthalten und ihn nachholen; Mālik, Abū Thaur und Ibn al-Mundhir sehen keine Nachholpflicht. Die Fatwa empfiehlt das Nachholen dieses Tages vorsorglich.
قضاء الصيام إذا أسلم الكافر في شهر رمضان
أسلم شخص مريض في اليوم العشرين من رمضان ولم يستطع الصيام بسبب مرضه. فهل يلزمه قضاء الأيام العشرة الباقية فقط أم قضاء الشهر كله؟
يجب على الشخص من وقت إسلامه صوم ما بقي من رمضان. فإن كان مرضه مؤقتًا قضى الأيام التي فاتته بعد الشفاء، وإن كان عجزه مستمرًا لا يرجى زواله أطعم عن الأيام وفق الحكم المذكور في الفتوى.
أما الأيام التي مضت قبل إسلامه فلا قضاء عليه فيها. وفي اليوم الذي أسلم فيه ذكرت الفتوى خلافًا: فالمنصوص عن أحمد أنه يمسك بقية اليوم ويقضيه، بينما رأى مالك وأبو ثور وابن المنذر عدم وجوب القضاء. واختارت الفتوى قضاء هذا اليوم احتياطًا.
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ʿAbdullāh ibn ʿUmar – möge Allah mit beiden zufrieden sein – berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Der Islam ist auf fünf aufgebaut: dem Zeugnis, dass es keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt und dass Muḥammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakāt, dem Ḥajj zum Haus und dem Fasten im Ramadan.“
عَنْ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم: «بُنِيَ الإِسْلاَمُ عَلَى خَمْسٍ: شَهَادَةِ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ، وَإِقَامِ الصَّلاَةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَالْحَجِّ، وَصَوْمِ رَمَضَانَ».