Zakat

Zakāt an die Schwiegermutter für den verpflichtenden Ḥajj

IslamWeb stellt den Gelehrtenstreit zur Finanzierung des Pflicht-Ḥajj aus Zakāt dar, nennt die hanbalitische Erlaubnis und die von der Quelle bevorzugte Gegenauffassung.

Frage

Darf ein Mann seiner bedürftigen Schwiegermutter zwei Jahre hintereinander seine Zakāt geben, damit sie damit den verpflichtenden Ḥajj finanzieren kann, nachdem sie ihn aus finanziellen Gründen bereits mehrere Jahre nicht durchführen konnte?

Antwort

Die Fatwa stellt hierzu eine anerkannte Meinungsverschiedenheit dar. Nach einer hanbalitischen Auffassung darf einem bedürftigen Muslim Zakāt für den verpflichtenden Ḥajj gegeben werden, weil der Ḥajj unter „fī sabīlillāh“ gefasst wird. Als Beleg wird die Überlieferung über Umm Maʿqil angeführt. Die Quelle verweist hierzu auf die Fatwas 27006 und 32281.

Die von IslamWeb bevorzugte Auffassung zählt den Ḥajj dagegen nicht zu den festgelegten Zakāt-Verwendungszwecken. Danach soll die Zakāt nicht eigens zur Finanzierung des Ḥajj gegeben werden. Wer jedoch der anderen anerkannten Gelehrtenauffassung folgt und einer bedürftigen Person Zakāt für deren verpflichtenden Ḥajj gibt, kann nach der Fatwa darauf hoffen, seine Zakāt-Pflicht erfüllt zu haben.

حكم دفع الزكاة لأم الزوجة لتحج بها

السؤال

هل يجوز للرجل أن يدفع زكاته لأم زوجته الفقيرة سنتين متتاليتين لتستعين بها على أداء حجة الإسلام، بعدما عجزت عن الحج سنوات بسبب عدم القدرة المالية؟

الجواب

تعرض الفتوى خلافًا معتبرًا بين أهل العلم. فذهب قول عند الحنابلة إلى جواز دفع الزكاة للفقير ليؤدي بها حجة الإسلام، باعتبار الحج داخلًا في سبيل الله، واستدلوا بحديث أم معقل. وتحيل المصدر إلى الفتويين 27006 و32281.

أما القول الذي ترجحه إسلام ويب فلا يجعل الحج مصرفًا مستقلًا من مصارف الزكاة، وعلى هذا لا تدفع الزكاة لهذا الغرض. ومع ذلك، فمن أخذ بالقول الآخر المعتبر ودفع زكاته لفقير ليحج حجة الفرض، فيرجى أن تكون زكاته قد أجزأته.

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