Hajj & Umra

Ḥajj mit Vermögen, dessen Zakāt noch nicht gezahlt wurde

IslamWeb bestätigt die Gültigkeit des Ḥajj, stellt aber klar, dass die fällige Zakāt einschließlich zakātpflichtiger Forderungen bestehen bleibt und nicht grundlos verzögert werden darf.

Frage

Ist ein Ḥajj gültig, wenn er mit Vermögen finanziert wurde, für das nach Ablauf eines Jahres bereits Zakāt fällig war, die aber noch nicht entrichtet wurde? Gilt dies auch, wenn sich ein Teil des Vermögens als Forderung bei anderen Personen befindet?

Antwort

Der Ḥajj ist nach der Fatwa grundsätzlich gültig. Die fällige Zakāt bleibt jedoch eine eigenständige Pflicht und muss entrichtet werden. Ihre unbegründete Verzögerung nach Eintritt der Fälligkeit ist sündhaft. Das gilt sowohl für verfügbares Vermögen als auch für Forderungen, für die nach den entsprechenden Regeln Zakāt geschuldet wird.

Ob zusätzlich eine besondere Sünde darin liegt, gerade über das zakātpflichtige Vermögen verfügt zu haben, hängt von einem bekannten Gelehrtenstreit ab: Nach der bevorzugten schafiitischen Auffassung haftet die Zakāt am Vermögensgegenstand selbst; nach einer anderen Auffassung ist sie eine Verpflichtung in der persönlichen Haftung des Eigentümers. Diese Meinungsverschiedenheit ändert nichts daran, dass der Ḥajj gültig bleibt und die Zakāt unverzüglich nachzuzahlen ist.

الحج بمال لم تؤد زكاته

السؤال

هل يصح الحج إذا أُنفقت تكاليفه من مال حال عليه الحول ووجبت فيه الزكاة ولم تُؤدَّ بعد؟ وهل يختلف الحكم إذا كان بعض المال دَينًا مستحقًا عند الآخرين؟

الجواب

الحج صحيح في الأصل، لكن الزكاة التي وجبت في المال تبقى واجبة ولا تسقط بإنفاق المال في الحج. وتأخيرها بعد وجوبها من غير عذر إثم، سواء كان المال حاضرًا أو كان دَينًا على الآخرين تجب زكاته وفق أحكام زكاة الديون.

أما الإثم الزائد بسبب التصرف في عين المال الذي تعلقت به الزكاة، ففيه خلاف مبني على مسألة تعلق الزكاة: فالمعتمد عند الشافعية أنها تتعلق بعين المال، وقيل إنها تتعلق بذمة المالك. ولا يؤثر هذا الخلاف في صحة الحج، كما لا يسقط وجوب إخراج الزكاة فورًا.

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