Fasten & Ramadan
Ist Fasten für einen Muslim verpflichtend, und in welchen Fällen entsteht eine verbindliche Fastenpflicht?
Die Fatwa nennt drei Hauptgruppen verpflichtenden Fastens: erstens das Fasten des Monats Ramadan; zweitens das Nachholen von Ramadan-Tagen für Personen, die zum Qaḍāʾ verpflichtet sind; drittens verpflichtendes Fasten aufgrund einer Kaffāra, eines gültigen Gelübdes oder einer beim Ḥajj fälligen Fidya.
Die verschiedenen freiwilligen Fastenarten werden in Fatwa 3423 erläutert. Für die Voraussetzungen des Fastens verweist die Quelle auf Fatwa 26873.
الصوم الواجب على المسلم
هل الصيام واجب على المسلم، وما الحالات التي يجب فيها الصوم؟
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ʿAbdullāh ibn ʿUmar – möge Allah mit beiden zufrieden sein – berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Der Islam ist auf fünf aufgebaut: dem Zeugnis, dass es keinen anbetungswürdigen Gott außer Allah gibt und dass Muḥammad der Gesandte Allahs ist, dem Verrichten des Gebets, dem Entrichten der Zakāt, dem Ḥajj zum Haus und dem Fasten im Ramadan.“
عَنْ ابْنِ عُمَرَ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا قَالَ: قَالَ رَسُولُ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم: «بُنِيَ الإِسْلاَمُ عَلَى خَمْسٍ: شَهَادَةِ أَنْ لاَ إِلَهَ إِلاَّ اللَّهُ وَأَنَّ مُحَمَّدًا رَسُولُ اللَّهِ، وَإِقَامِ الصَّلاَةِ، وَإِيتَاءِ الزَّكَاةِ، وَالْحَجِّ، وَصَوْمِ رَمَضَانَ».