Rituelle Reinheit (Ṭahāra)
Welche Worte und Adhkar sind beim Wuḍūʾ und im Gebet verpflichtend oder empfohlen? Soll die Niyya ausgesprochen werden, und welchen Rechtsstatus haben die Adhkar nach dem Pflichtgebet?
Die Fatwa teilt die Worte im Gebet zunächst in zwei Gruppen. Zu den unverzichtbaren Bestandteilen zählen die Eröffnungstakbīr, die Rezitation von al-Fātiḥa, nach der Mehrheit der erste Taslīm, das letzte Tašahhud und nach einem Teil der Gelehrten das Segensgebet für den Propheten im letzten Tašahhud.
Daneben nennt sie Formeln, die bei versehentlichem Auslassen durch den Niederwerfungsakt wegen Vergessens ausgeglichen werden und die manche Gelehrte als verpflichtend ansehen: die Übergangstakbīrāt, „Samiʿa-llāhu li-man ḥamidah“, „Rabbanā wa-laka l-ḥamd“, die Tasbīḥ-Formeln im Rukūʿ und Suǧūd, „Rabbi ġfir lī“ zwischen den beiden Niederwerfungen sowie das erste Tašahhud mit dem Sitzen dafür. Dazu wird Fatwa 12455 genannt.
Beim Wuḍūʾ ist die Basmala nach der Mehrheit Sunna; siehe Fatwa 13216. Das überlieferte Duʿā nach dem Wuḍūʾ wird in Fatwa 1688 erläutert. Über das Aussprechen der Niyya besteht ein Gelehrtenstreit; die von IslamWeb bevorzugte Auffassung hält es nicht für vorgeschrieben, siehe Fatwa 11235. Die Adhkar nach dem Pflichtgebet sind Sunna und nicht verpflichtend; siehe Fatwa 42164. Für die vollständige Beschreibung von Wuḍūʾ und Gebet verweist die Quelle auf die Fatwas 140339 und 6188.
أذكار الوضوء والصلاة الواجبة والمستحبة
ما الأقوال والأذكار الواجبة والمستحبة في الوضوء والصلاة؟ وهل يشرع التلفظ بالنية، وما حكم الأذكار بعد الصلاة المفروضة؟
تقسم الفتوى ما يقال في الصلاة إلى قسمين. فمن الأركان التي لا بد منها: تكبيرة الإحرام، وقراءة الفاتحة، والتسليمة الأولى عند الجمهور، والتشهد الأخير، والصلاة على النبي صلى الله عليه وسلم في التشهد الأخير عند بعض أهل العلم.
ثم تذكر أقوالًا يجبر تركها سهوًا بسجود السهو، ويرى بعض أهل العلم وجوبها: تكبيرات الانتقال، وقول «سمع الله لمن حمده»، و«ربنا ولك الحمد»، وتسبيح الركوع والسجود، وقول «رب اغفر لي» بين السجدتين، والتشهد الأول والجلوس له. وانظر الفتوى 12455.
والتسمية في أول الوضوء سنة عند أكثر العلماء، كما في الفتوى 13216، ويستحب الدعاء المأثور بعده، وانظر الفتوى 1688. والتلفظ بالنية محل خلاف، والراجح عند إسلام ويب عدم مشروعيته، كما في الفتوى 11235. وأذكار ما بعد الفريضة سنة وليست واجبة، وانظر الفتوى 42164. ولصفة الوضوء والصلاة تحيل المصدر إلى الفتويين 140339 و6188.
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ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb – möge Allah mit ihm zufrieden sein – berichtete, dass der Gesandte Allahs ﷺ sagte: „Die Taten richten sich nach den Absichten, und jedem Menschen wird das zuteil, was er beabsichtigt hat. Wer wegen etwas Weltlichem auswanderte, das er erlangen wollte, oder wegen einer Frau, die er heiraten wollte, dessen Auswanderung gilt dem, wofür er ausgewandert ist.“
عَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ قَالَ: سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صلى الله عليه وسلم يَقُولُ: «إِنَّمَا الأَعْمَالُ بِالنِّيَّاتِ، وَإِنَّمَا لِكُلِّ امْرِئٍ مَا نَوَى، فَمَنْ كَانَتْ هِجْرَتُهُ إِلَى دُنْيَا يُصِيبُهَا أَوْ إِلَى امْرَأَةٍ يَنْكِحُهَا فَهِجْرَتُهُ إِلَى مَا هَاجَرَ إِلَيْهِ».
ʿUmar ibn al-Khaṭṭāb – möge Allah mit ihm zufrieden sein – berichtete von einem Mann, der beim Wuḍūʾ eine etwa nagelgroße Stelle am Fuß ungewaschen ließ. Der Prophet ﷺ sah es und sagte ihm, er solle zurückgehen und seinen Wuḍūʾ vollständig ausführen. Danach verrichtete der Mann das Gebet.
عَنْ جَابِرٍ، عَنْ عُمَرَ بْنِ الْخَطَّابِ رَضِيَ اللهُ عَنْهُ أَنَّ رَجُلًا تَوَضَّأَ فَتَرَكَ مَوْضِعَ ظُفُرٍ عَلَى قَدَمِهِ، فَأَبْصَرَهُ النَّبِيُّ صلى الله عليه وسلم فَقَالَ: «ارْجِعْ فَأَحْسِنْ وُضُوءَكَ». فَرَجَعَ ثُمَّ صَلَّى.